Was wir mal gefragt wurden
Immer wieder werden Fragen an den Kirchenvorstand gestellt. Einige von den Fragen und natürlich auch von den Antworten sind sicherlich für andere Personen auch interessant. Daher werden wir diese Fragen und Antworten unter der Rubrik „Sie fragen – wir antworten“ auf unserer Homepage veröffentlichen.
Frage: Was macht ihr eigentlich mit dem Geld, das bei Kollekten für die „eigene Gemeinde“ eingesammelt wird?
Manche Kollekten, die wir für unsere eigene Gemeinde sammeln, haben eine Zweckbindung, weil uns als Kirchenvorstand bewusst ist, dass es gut ist, möglichst konkret zu wissen, für was man im Gottesdienst spendet. So ordnen wir schon im Herbst beim Erstellen des Kollektenplans für das Folgejahr die Spenden konkreten Projekten zu (z. B. Tauffamilien, Konfi-Arbeit, Gemeindehaus-Sanierung).
Aber es ist für uns als Kirchenvorstand auch wichtig, wenn wir Geld haben, dass nicht für ein spezielles Projekt festgelegt ist. Denn für Neues, Dringendes (wer hat beispielsweise im Herbst 2021 mit ukrainischen Flüchtlingen im März 2022 gerechnet???) brauchen wir auch manchmal Geld. Deswegen sind die nicht zweckgebundenen Spenden wichtig!
Für Zwecke, die regelmäßig vorkommen, kann jederzeit sonntags direkt gespendet werden, indem die Spende in ein Kuvert gelegt und der gewünschte Zweck außen drauf vermerkt wird. Das Kuvert einfach in den Kasten „eigene Gemeinde“ einwerfen.
Im Gemeindebüro kann eine vollständige Liste der regelmäßigen Zwecke erfragt werden. Aber es gibt immer: Kinder- und Jugend-Arbeit, Tauffamilien, Konfirmanden, Frauen-/Männer-Arbeit, ehrenamtliche MitarbeiterInnen, Musik-Gruppen und derzeit noch Gemeindehaus-Sanierung; auch der in die Jahre gekommene Bus hat eine Rücklage für Erneuerung.
Wer nicht in unsere Gottesdienste kommen kann, kann direkt auf unser Spendenkonto unter Angabe des Zwecks spenden.
Die IBAN lautet DE 95 5086 2835 0000 0010 66.
Wenn Sie Ihren Namen und die Adresse angeben, können wir Spendenbescheinigungen zur Vorlage beim Finanzamt ausstellen.
Durch Erwerb unserer Spendenbons im Pfarrbüro können Sie alle Kollektenbeträge gegenüber dem Finanzamt geltend machen.